KFZ-Haftpflichtversicherung
Ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung darf keiner ein Kraftfahrzeug fahren!
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Es gibt im Bereich der privaten Versicherungen nur sehr wenige Versicherungsarten, die zu den so bezeichneten gesetzlichen Pflichtversicherungen gehören. Unter anderem zählt die KFZ-Haftpflichtversicherung zu diesen Pflichtversicherungen. Jeder Fahrzeughalter muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, um sein jeweiliges Fahrzeug, sei es ein Motorrad, ein Personenkraftwagen oder einen LKW, im Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Besteht eine solche Versicherung jedoch nicht, dürfen Sie das Fahrzeug nur auf einem Privatgelände nutzen. Bevor man also ein Fahrzeug zulassen kann, muss man einen Nachweis bei der Zulassungsstelle erbringen, dass man für das jeweilige Fahrzeug über den Schutz durch eine KFZ-Haftpflichtversicherung verfügt.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung hat in erster Linie zwei verschiedene Aufgaben zu erfüllen! Auf der einen Seite das Abwehren von unberechtigten Ansprüchen, die gegen den Versicherten gerichtet werden. Auf der anderen Seite soll die KFZ-Versicherung natürlich einen Schaden regulieren, indem sie die entstandenen Kosten übernimmt. Dieser Schaden muss sich stets so ereignet haben, dass der Versicherte diesen ganz oder teilweise verschuldet hat. Man unterscheidet zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Verursacht man einen Schaden fahrlässig, so übernimmt die Versicherung zum Beispiel die Kosten für notwendige Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten oder auch die Zahlung einer Entschädigung bei gesundheitlichen Schäden.
Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht nur auf den Preis schauen
Neben der Leistung ist auch die Berechnung des Beitrages ein wichtiger Aspekt rund um die KFZ-Haftpflichtversicherung. Man sollte sich in diesem Bereich auf jeden Fall mehrere Angebote anschauen und einen Versicherungsvergleich durchführen. Da sich die Konditionen der Anbieter doch zum Teil deutlich unterscheiden. Zu den Merkmalen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Beitragshöhe haben, gehören bei der KFZ-Haftpflichtversicherung zunächst die Regionalklasse und die Typklasse des Fahrzeuges. Ebenfalls eine große Rolle spielt die Schadenfreiheitsklasse, in welche der Versicherte eingeordnet werden kann. Eine Selbstbeteiligung gibt es im Rahmen der KFZ-Haftpflicht nicht, dafür spielen noch weitere Faktoren wie Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, jährliche Fahrleitung und auch die Höhe der gewählten Deckungssumme für den Schadensfall eine Rolle bei der Feststellung der Beiträge.